
Jens Schmitz, AfD Ratsherr Stadt Papenburg, Fraktionsvorsitzender AfD Fraktion im Emsland, Schriftführer.
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Auf der einen Seite hält das Bundesamt für Verfassungsschutz als sog. Inlandsnachrichtendienst ihre Begründung für den „Verdachtsfall AfD“ unter Verschluss, auf der anderen Seite tauchen plötzlich vertrauliche Schreiben in den Medien auf…im Wahljahr 2021!?
(*) https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-verfassungsschutz-beobachtung-1.5225125
Die AfD-Kreistagsfraktion im Emsland kann den Bürgerinnen und Bürger eindringlich versichern, dass wir fest auf dem Boden unserer gemeinsamen, freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen!
Allerdings sprechen wir auch sog. „Tabu“-Themen an, um dafür geeignete Lösungen zu finden. Auch der RKI-Chef, Lothar Wieler, hegt sicherlich keine „Umsturzpläne“, und wird ebenso wenig wie die AfD-Kreistagsfraktion vom Verfassungsschutz beobachtet.
(****) https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-patienten-mit-migrationshintergrund-rki-chef-es-ist-ein-tabu-75598632.bild.html
Eine persönliche Selbstauskunft von Guido Stolte, Hartmut Krüger und mir können dieses offiziell bestätigen! Die AfD muss an ihren Fehlern arbeiten, ihre Programmatik ist aber weder verfassungsfeindlich, noch rechtsextrem! Die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag hat sicherlich ihre Fehler und Schwächen, die Einstufung als „Verdachtsfall“ scheint aber grade im Wahljahr politisch von der Regierung gewollt zu sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne ein Zitat anbringen, dass Voltaire zugeschrieben wird: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Als Fraktionsvorsitzender der emsländischen AfD-Kreistagsfraktion bin ich sicherlich nicht mit allem einverstanden, was innerhalb der AfD passiert oder geäußert wird.
Aber ich muss konstatieren, dass es häufig nicht darauf ankommt, was jemand sagt, sondern gerade im Emsland, wer etwas sagt.
Wir lehnen als Fraktion Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und Diskriminierung entschieden ab! Jedoch sollte eine Demokratie einen gewissen schwarzen Humor und das Ansprechen von Tabu-Themen aushalten können.
Das Verwaltungsgericht Köln macht Hoffnung, dass die Chancengleichheit im Wahljahr 2021 weiterhin bestehen kann.
(*****) https://www.n-tv.de/politik/Gericht-verbietet-vorerst-Beobachtung-der-AfD-article22405121.html
Die AfD hat als Rechtsstaatspartei eine sog. Unvereinbarkeitsliste, um Feinde der Demokratie abzuwehren. Bei den anderen Parteien sucht man eine solche Liste leider vergeblich. Nichtsdestotrotz muss es der AfD zukünftig besser gelingen, genau diese Unvereinbarkeitsliste auch konsequent einzuhalten.“